Zahlen und Fakten
Derzeit besuchen etwa 275 Kinder unsere Schule. Sie werden in 12 Klassen – jeweils drei pro Jahrgang – unterrichtet.
Neben den 12 Klassenräumen können Werkraum, Filmraum, Betreuungsraum und ein Gruppenraum für verschiedene Aktivitäten (Gruppenarbeiten, Förder- und Differenzierungsmaßnahmen) und Arbeitsgemeinschaften genutzt werden.
Unterrichtsstunden
1. Stunde 08.00 bis 08.45 Uhr
2. Stunde 08.45 bis 09.30 Uhr
Frühstückspause in den Klassen 09.30 bis 09.40 Uhr
Hofpause 09.40 bis 09.55 Uhr
3. Stunde 09.55 bis 10.40 Uhr
4. Stunde 10.40 bis 11.25 Uhr
Hofpause 11.25 bis 11.40 Uhr
5. Stunde 11.40 bis 12.25 Uhr
6. Stunde 12.25 bis 13.10 Uhr
Schulbusse
Die Kinder werden zur 1. Stunde von verschiedenen Buslinien gebracht. Nach der 4., 5. und 6. Stunde fahren die Busse wieder von der Schule ab. Die Schulbushaltestelle befindet sich direkt vor dem Schuleingang auf dem Schulgelände.
Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht findet freitags in der 3. Stunde und 4. Stunde statt. Ab dem zweiten Halbjahr des zweiten Schuljahres beginnt für die Mädchen und Jungen der Schwimmunterricht. Er endet nach dem ersten Halbjahr des vierten Schuljahres. Das Schwimmen wird im Schwimmbad am Ransberg unterrichtet, die Schulbusse sorgen für den Transport.
Turnhalle
Es werden jeweils Einzelstunden Sportunterricht angeboten, um ein größeres Bewegungsangebot machen zu können.
Spielgeräte
Spielgeräte wie Springseilchen, Pedalos, Stelzen, Roller, Tischtennisschläger etc. können aus dem Spielgerätehäuschen auf dem Schulhof an die Kinder unter Aufsicht ausgegeben werden. Der Schlüssel hängt neben dem Büro des Hausmeisters.
Schulgottesdienste
Einmal im Monat und zwar jeweils am 1.Dienstag nehmen die katholischen Schüler der 3. und 4. Klasse an einem Gottesdienst in der Kirche St. Ulrich, die evangelischen Kinder am Gottesdienst in der Christuskirche teil.
Zwei- bis dreimal im Jahr nehmen die katholischen Kinder der zweiten Klassen am Wortgottesdienst in St. Ulrich teil. Die Kinder werden jeweils von ihren ReligionslehrerInnen begleitet.
Für die Einschulung, Aschermittwoch und den Schulabschluss gibt es Sonderregelungen.